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Rahmenmacher
Sie als Rahmenmacher übernehmen Kunstwerke zur Bearbeitung in Ihrer Werkstatt.
Sie sollten sich vom Kunden auf einer Übernahmequittung bestätigen lassen, dass der Kunde über Versicherungsschutz verfügt, oder Sie beauftragt Versicherungsschutz zu gewährleisten. Diese Risiken können Sie im Rahmen einer General-Police über uns versichern.
Zudem haben wir die Möglichkeit eine Betriebshaftpflicht-Versicherung als auch eine Deckung für Bearbeitungsschäden im Rahmen einer Artekuranz-Spezial-Police abzudecken.
Bearbeitungsschäden sind Schäden an fremden Sachen, die
- durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dergleichen) entstanden sind
- dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten benutzt hat
- durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind und sich diese Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben
sowie aus allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.